2023 - Das Jahr der flächendeckenden Einführung des eRezepts!
Wir ORGAnisieren Gesundheit.
Bereits im Juli wurde das eRezept flächendeckend und mit der Möglichkeit der Ausführung der drei bekannten Wege eingeführt, ab Januar 2024 wird es verpflichtend. Apotheken sollten also inzwischen alle in der Lage, ein eRezept via Stecken der eGK am Point of Sale über den Fachdienst abzurufen. Dabei dient die eGK als Schlüssel zum Erfolg.
Alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland sollten zudem im Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte sein. Bei allen Überlegungen zur Einlösung der eRezepte über Smartphones via App oder QR-Codes, stellt sich für uns die Einlösung per eGK als die komfortabelste und für alle praktikabelste Lösung dar. Dies wird auch dafür sorgen, dass die Rolle der Apotheken vor Ort für ihre Kunden weiter an Wichtigkeit gewinnt!
Aktuell steigen die Zahlen der eRezepte, die über unsere Kartenterminals eingelöst werden und mit der verpflichtenden Einführung zum 01.01.2024 werden die Zahlen der eRezepte signifikant steigen
|
|
|
Ob Sie weitere Kartenterminals für Ihre Einrichtung benötigen, oder Sie überlegen sich ggf. ein neues Gerät anzuschaffen; unser Angebot ist genau das Richtige für Sie. Um Sie bestmöglich bei der Ausstattung Ihrer Einrichtung zu unterstützen, unterbreiten wir Ihnen – bis zum 31.12.2023 – ein attraktives Angebot:
1 ORGA Neo („Mint“ oder „Classic“) inkl. 1 gSMC-KT
zum Sonderpreis von €479,00 zzgl. MwSt. und Versand
Weil wir von unseren Produkten überzeugt sind, gewähren wir Ihnen nicht nur einen attraktiven Sonderpreis für das ORGA Neo inkl. gSMC-KT, sondern verlängern auch die Gewährleistung |
Mit dem ORGA Neo erhalten Sie automatisch die aktuelle Version unserer zugelassenen Firmware und die Möglichkeit zum kostenfreien Update auf die in Zulassung befindliche Firmware Version 3.9.0, die viele neue großartige Features für Sie bereithält.
Sie sind sich bezüglich der Anzahl benötigter Kartenterminals noch nicht final klar?
Dann prüfen Sie doch in der Zwischenzeit, ob die bereits vorhandenen Kartenterminals auf dem aktuellen Firmware-Stand sind.
Warum?
Die Geräte und die darin beinhaltete Software unterliegt einem strengen Zulassungsprozess durch die gematik und das BSI. Um im Rahmen der Telematikinfrastruktur die entsprechenden Sicherheitsstandards beim Zugriff auf Patientendaten zu gewährleisten, müssen Sie sicherstellen, dass die Geräte immer auf dem aktuellen Stand sind. Informationen hierzu finden Sie im jeweiligen Handbuch Ihres Kartenterminals. Gerne können Sie sich zu diesem Thema auch bei uns melden.
Karte gesteckt –
eRezept gescheckt?
Wir machen Ihre Apotheke eRezept-ready !!!
Sie haben keine Fragen mehr, sondern möchten direkt bestellen? Dann lösen Sie direkt Ihre Bestellung aus unter:
Kati Pflugbeil
Marketing Managerin
Worldline Healthcare GmbH
Tel +49 (0)2102 9979-295
Mob +49 (0)170 5733555
kati.pflugbeil@worldline.com
Ihr Team der Worldline Healthcare
Übersicht
Der BVDA konnte einen Rahmenvertrag mit Ingenico Payment Services (ehemals Easycash), dem führenden Payment-Dienstleister in Deutschland für öffentliche Apotheken schließen.
Die exklusiv für Apotheken verhandelten Konditionen liegen zumeist deutlich unter den Konditionen, die Sie bisher zahlen. Ingenico Payment Services und wir wollen auf Ihre apothekenspezifischen Bedürfnisse rund um das bargeldlose Bezahlen eingehen. Von der Akzeptanz von Kredit– und ec-Bankkarten, über die Bereitstellung der Bezahlterminals, zur Einbindung Ihre Kassenlandschaft, bis hin zu optionalem Service, der das Leben einfacher machen kann, und natürlich dem wirtschaftlichen Vorteil auch noch Geld sparen zu können. Wenn Sie Ihre Zahlungswege optimieren wollen, lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. Sollten Sie mit dem Unternehmen bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie erst nach Ablauf dieses Vertrages von unseren Konditionen profitieren.
Schweizer Data Secure
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO.
ES geht um Ihre Sicherheit.Warum aktives Handeln notwendig wird.
- In den Vordergrund tritt der „risikobasierte Datenschutz“.
- Es gibt erweiterte Melde- und Benachrichtigungspflichten bei Datenschutzverstößen innerhalb von 72 Stunden!
- Die Verordnung definiert strikte Löschpflichten.
- Die Datensicherheit ist ab jetzt zwingend und bußgeldrelevant.
- Versäumen Sie die Anpassung Ihres Datenschutzes, drohen Bußgelder im Einzelfall bis zu einer Höhe von € 300.000, bei größeren Unternehmen bis zu einer Höhe von 4% des Umsatzes.Lesen Sie hier mehr ....